Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen die Gehälter ihrer Vorstandsmitglieder öffentlich machen. Einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Vorstände erkennt das Bundessozialgericht in Kassel in seinem Urteil nicht. Die Veröffentlichungspflicht trage dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler Rechnung.
Geklagt hatte die BKK Diakonie (heilig, aber greulich???) mit Sitz in Bielefeld gegen das Bundesversicherungsamt. Die Krankenkasse weigerte sich, das Einkommen ihres Vorstandes im Bundesanzeiger und in der Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Das Gesetz sieht vor, dass zum 1. März eines Jahres die Einkommen der Vorstände ohne Namensnennung veröffentlicht werden.
Der Kläger hatte angeführt, dass sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mit der Veröffentlichung verletzt werde. Die Veröffentlichung habe nur den Zweck, ein allgemeines «voyeuristisches Interesse» zu befriedigen.
Das Urteil: Mit ihrer herausgehobenen Position und wegen des öffentlichen Interesses müssten die Vorstände eine Veröffentlichung hinnehmen. Bundesweit gibt es rund 250 Krankenkassen, die rund 70 Millionen Versicherte vertreten. Etwa 20 Versicherungen haben gegen die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter geklagt.
PS: Im oberen Durchschnitt belaufen sich besagte Gehälter per anno auf ca. 150.000 Euro. Bezogen auf die Zahl der Angestellten - und damit der Größe des Unternehmens angemessen - ein im Bundesdurchschnitt eher lächerlicher Betrag (wenn man in DAX und MDAX auf die Vorstandsbezüge schaut).
Aber Transparenz hat ja noch nie geschadet.
Guten Tag,
ich schreibe als Vorstand der klagenden BKK Diakonie und als persönlich Betroffener.
Ich selbst habe gestern das Urteil gegen meine BKK und gegen meine Grundrechte nach Art. 2 GG hinnehmen müssen. Der Höhe nach habe ich bei meinem Gehalt nichts zu verschweigen. Es liegt im Durchschnitt der Vorstandsgehälter von Krankenkassen dieser Größenordnung (80.000 - 100.000 €). Es ging mir - und dabei wurde ich vom Verwaltungsrat meiner Kasse unterstützt - um mein ganz persönliches Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Freiheit meiner Person. Die Kultur in Deutschland ist nicht darauf angelegt, über Gehälter und eigentümliches Geld im Besonderen offen zu reden. Vor diesem Hintergrund habe auch ich geklagt. Dabei wurde mein Verfahren vom Gericht zum Musterprozess erkoren, darauf hatte ich keinen Einfluss.
Wenn es nun für mich gilt, diesem Urteil noch etwas Positives abzugewinnen, dann freue ich mich auf Beschäftigte in der Diakonie, die unsere Kasse wählen, weil Vorstände z.B. von Ersatzkassen weit über 200.000 € verdienen und nach Maßgabe des Gesetzes beim Vergleich von Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit im Umgang mit Beitragsgeldern schlechter abschneiden.
Dieses Gesetz zielt einseitig auf öffentliche Debatten um Managergehälter, hilft der Transparenz jedoch wenig auf die Sprünge.
Danke für die Möglichkeit der Stellungnahme in diesem Blog.
Freundliche Grüße
Andreas Flöttmann